__ AG im Rahmen eines sogenannten «Cash-Poolings» im Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2016. Diese Intercompany-Darlehen seien in den Geschäftsjahren 2009 bis 2014 sukzessive erhöht worden, ohne den Tochtergesellschaften Sicherheiten einzuräumen und obwohl diese nicht über freies Eigenkapital verfügt hätten und die Mittel für die Darlehen annähernd vollumfänglich aus dem aktenrechtlich geschützten Eigenkapital entnommen worden seien. Die begünstigten D.________ AG und AX.