_ weiterzuleiten, sowie indem sie sich USD 300'000.00 aus der getätigten Anzahlung wieder zurücküberweisen liess. AV.________ als Vertreter der Straf- und Zivilklägerin 11 ergriff insbesondere mit der Ergänzung von zusätzlichen Gewährleistungsansprüchen im Vertrag vom 19. Juni 2013 zahlreiche Massnahmen, um eine Täuschung bei diesem Vertragsgeschäft zu verhindern, er verhielt sich mithin nicht unvorsichtig oder gutgläubig. Auf Seiten der D.________ AG war der Beschuldigte die Schlüsselperson bei der Vorbereitung und Abwicklung dieses Geschäfts.