_____ AG. Aufgrund dieses Irrtums erklärte sich die Straf- und Zivilklägerin 11 mit dem Kaufpreis von USD 24 Mio. einverstanden, während sie in Kenntnis der wahren Vertragsverhältnisse lediglich bereit gewesen wäre, USD 20.675 Mio. zu zahlen. Die D.________ AG profitierte von diesem Vorgehen, indem sie USD 3.325 Mio. für sich behielt, anstatt sie als Anzahlung via DL.________ an DK.________ weiterzuleiten, sowie indem sie sich USD 300'000.00 aus der getätigten Anzahlung wieder zurücküberweisen liess.