6 des Kaufvertrags vom 19. Juni 2013 vertraglich, dass die Angaben in den beigelegten Dokumenten (unter anderem dem Memorandum of Agreement) wahrheitsgetreu und vollständig seien; dass zwischen der Erbauerin des Schiffs (Werft) und der D.________ AG oder ihr nahestehenden Personen oder Gesellschaften keinerlei Verträge oder sonstige Rechtsverhältnisse mit Ausnahme des Kaufvertrags gemäss Anhang 1 [Memorandum of Agreement] bestünden;