_ kein Anlass, an der Verwendung dieses Geldbetrags zu zweifeln: Es hätte sich um ein Nullsummenspiel gehandelt, wenn der Kaufpreis tatsächlich USD 24 Mio. betragen hätte. Da der Kaufpreis aber in Wahrheit tiefer war, konnte der Beschuldigte auf diese Weise Geld generieren, das weder der D.________-Gruppe noch ihm zustand und zwar in der Höhe von rund USD 3.325 Mio. Zusätzlich kamen der D.________ AG die USD 300'000.00 zugute, welche ihr aus der geleisteten Anzahlung als «engineering costs» zurücküber-