Die Konstruktion dieser Transaktionen erwies sich als raffinierter Schachzug: Der Beschuldigte liess AV.________ im Glauben, für die Anzahlung gegenüber DK.________ USD 4.8 Mio. zu benötigen, obwohl er in Wirklichkeit lediglich USD 1.475 Mio. brauchte. Da vereinbart wurde, das Darlehen mit der späteren Kaufpreisforderung zu verrechnen, bestand für AV.________ kein Anlass, an der Verwendung dieses Geldbetrags zu zweifeln: Es hätte sich um ein Nullsummenspiel gehandelt, wenn der Kaufpreis tatsächlich USD 24 Mio. betragen hätte.