_ zu zahlen, als sie bezahlt hätte, wenn ihr bekannt gewesen wäre, wie viel die Werft effektiv für das Schiff verlangte. In Bezug auf das Argument, die Straf- und Zivilklägerin 11 habe im Gegenzug ein Schiff im Wert von USD 24 Mio. erhalten, wird auf das bereits Gesagte verwiesen (siehe Ziff. 28.2.6 und Ziff. 28.5.3 oben). Auf der anderen Seite verfügte die D.________ AG aufgrund dieser Täuschung über die Differenz von USD 3.325 Mio. welche sie nicht wie mit der Straf- und Zivilklägerin 11 vereinbart als Anzahlung an DK.________ weiterleitete. Die Konstruktion dieser Transaktionen erwies sich als raffinierter Schachzug: