18 535 Z. 124). Im Unterschied zu diesem Vorhalt betrug der Preis gemäss Addendum vom 22. Juni 2013 USD 20.675 Mio. (pag. 04 006 607). Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Straf- und Zivilklägerin 11 bereit gewesen wäre, diesen Preis zu bezahlen. Aufgrund dieser irrtümlichen Vorstellung willigte die Straf- und Zivilklägerin 11 ein, einen um USD 3.325 Mio. höheren Preis für die Q.________ zu zahlen, als sie bezahlt hätte, wenn ihr bekannt gewesen wäre, wie viel die Werft effektiv für das Schiff verlangte.