28.6.3. Finanzielle Konsequenzen Wie bereits festgehalten, wurde die Straf- und Zivilklägerin 11 über die wahren Vertragsverhältnisse und insbesondere den tatsächlichen, von der Werft geforderten Kaufpreis getäuscht. Der von DK.________ geforderte Preis war massgeblich für die Höhe des Kaufpreises, den die Straf- und Zivilklägerin 11 für die Q.________ zu zahlen bereit war. Dementsprechend antwortete AV.________ auf die Frage, wie viel die Straf- und Zivilklägerin 11 bereit gewesen wäre, für das Schiff zu bezahlen, wenn sie gewusst hätte, dass die D.________ dafür «20.6 Mio.» bezahlt habe, mit: «20.6 Mio.» (pag. 18 535 Z. 124).