133 grund der unvollständigen Information durch den Beschuldigten konnte AV.________ nicht wissen, dass der Beschuldigte das Geschäft so rasch wie möglich über die Bühne bringen wollte, weil die D.________-Gruppe dringend auf Geld angewiesen war (pag. 04 003 647). Ausserdem präsentierte der Beschuldigte mit der Vorgeschichte der Q.________, wonach diese ursprünglich für USD 41 Mio. bestellt worden sei, für grundsätzlich investitionsbereite Personen wie AV.