erst am 22. Juni 2013 unterzeichnet wurde. Er sei davon ausgegangen, dass das so [wie im Draft vorbereitet] unterschrieben werde (pag. 18 534 Z. 97). Der erwähnte Zeitdruck war in der ganzen Vorbereitung und Abwicklung dieses Geschäfts prägend und wurde vom Beschuldigten offenbar gefördert. So erwähnte AV.________ in beiden Einvernahmen mehrfach und eindrücklich, das Ganze habe sehr schnell über die Bühne gehen müssen (pag. 05 110 003 Z. 56; vgl. auch pag. 05 110 004 Z. 101 und Z. 112, pag. 05 110 006 Z. 168, pag. 05 110 012 Z. 398, pag. 18 533 Z. 69 ff. oder pag. 18 535 Z. 143). Er gab auch an, die Gewährleistungsklausel betreffend die Nebenabreden sei von ihm aus gekommen.