__ AG ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten aufgebaut hatte. Er beschrieb den Beschuldigten als sehr jovial, sehr zuvorkommend. Es habe nichts gegeben, das beim Bauchgefühl von Beginn an eine Warnlampe zum Zünden gebracht hätte (pag. 18 553 Z. 52). Der Beschuldigte habe das ganze Zahlenmaterial sehr schön vorbereitet gehabt (pag. 05 110 004 Z. 102). Die Tatsache, dass er bis dahin gut mit der «AX.________» zusammen gearbeitet hatte, führte in Kombination mit dem herrschenden Zeitdruck denn auch dazu, dass AV.________ den Kaufvertrag am 19. Juni 2013 unterschrieb, obwohl das darin erwähnte Memorandum of Agreement von DK.________ erst am 22. Juni 2013 unterzeichnet wurde.