__ AG vorsichtig handelte: Er reiste nach EX.________ (Land), um sich von der Existenz des Schiffs zu überzeugen, stellte dem Beschuldigten wiederholt kritische Fragen, informierte sich bei Dritten über die Bedingungen im internationalen Schiffsmarkt und integrierte eine ausführliche Gewährleistungsklausel in den Vertrag mit der D.________ AG (pag. 18 1344 ff., S. 136 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dazu kann ergänzt werden, dass AV.________ aufgrund des vorangehenden Kaufs der DT.________ (Schiff) und deren Management durch die AX.________ AG ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten aufgebaut hatte.