_ bestünden und dass die Straf- und Zivilklägerin 11 sämtliche wesentliche Unterlagen, Tatsachen oder sonstigen Informationen kannte, die eine vernünftige Käuferin für den Kaufentscheid einsehen würde, schloss sie mit DK.________ ein Addendum zum Memorandum of Agreement zur Reduktion des Kaufpreises sowie einen Side Letter betreffend Vergütung von «engineering costs» ab, ohne diese gegenüber der Straf- und Zivilklägerin 11 offen zu legen. Damit wurde die Straf- und Zivilklägerin 11 über die wahren Vertragsverhältnisse und insbesondere