6 des Kaufvertrags vom 19. Juni 2013 unter anderem, dass die Angaben in den in Art. 5 genannten Dokumenten (und damit auch das Memorandum of Agreement zwischen der D.________ AG und DK.________ mit dem Kaufpreis von USD 24 Mio.) wahrheitsgetreu und vollständig seien; dass zwischen der Erbauerin des Schiffs (Werft) und der D.________ AG oder ihr nahestehenden Personen oder Gesellschaften keinerlei Verträge oder sonstige Rechtsverhältnisse mit Ausnahme des Kaufvertrags gemäss Anhang 1 bestünden;