vorenthaltenen Informationen waren für die Bürgschaftsgewährung massgebend. Aufgrund der Darstellung des Beschuldigten ging das BT.________ fälschlicherweise davon aus, die Werft habe das Schiff für USD 24 Mio. verkauft. Es war für den N.________ nicht ersichtlich, dass der Preis von USD 24 Mio. nur aufgrund der «Zwischenschaltung» der D.________ AG zustande kam und dass der Preisaufschlag, der daraus resultierte, auf eine Kommission an die D.________ AG zurückging. Das BT.________ hätte die Finanzierung der Q.______