28.5.4. Fazit Zusammengefasst vermittelte der Beschuldigte gegenüber dem BT.________ den Eindruck, die Werft DK.________ verkaufe die Q.________ für einen Preis von USD 24 Mio., während diese in Wirklichkeit nur USD 20.675 Mio. als Kaufpreis verlangt hatte und die Differenz von USD 3.325 Mio., sowie eine Vergütung von weiteren USD 300'000.00 aufgrund von geheimen Nebenabreden zwischen der DK.________ und dem Beschuldigten an die D.________ AG flossen. Diese Vergütung an die D.________ AG war bereits im Zeitpunkt der Bürgschaftsgewährung und vor den Verhandlungen mit der Straf- und Zivilklägerin 11 als Investorin resp.