130 D.________-Gruppe durch das Geschäft Geld zufliessen zulassen (vgl. pag. 04 003 647). Zu diesem Zweck wurden ein offizieller und ein inoffizieller Kaufpreis ausgehandelt, wobei dem BT.________ und dem künftigen Investor lediglich der offizielle, höhere Preis bekannt gegeben wurde. Wie bereits erwähnt, ist in den E-Mails denn auch ersichtlich, wie sich der Beschuldigte stark darum bemühte, den inoffiziellen Kaufpreis bei der DK.________ zusätzlich zu reduzieren, um eine grössere Kommission für die D.________ AG auszuhandeln.