_ bereit war, die Q.________ zu einem Preis von USD 20.675 Mio. zu verkaufen. Daran ändert auch die Vorgeschichte nichts, wonach die Q.________ ursprünglich zu einem Preis von USD 41 Mio. von DL.________ bestellt und dann nicht angenommen worden sei (vgl. Bestätigung von DK.________ betreffend Kaufpreis der «Schwesternschiffe»: pag. 18 530; Notiz des Beschuldigten von April 2009 zur «DR.________»: pag. 07 019 001). Ob sich dies, wie vom Beschuldigten geschildert, zugetragen hat, kann offengelassen werden, da der Preis dieser Schiffe im Jahr 2009 ganz zu Beginn der Krise kein zuverlässiger Anhaltspunkt ist für deren Wert vier Jahre später, inmitten der globalen Schifffahrtskrise.