im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsgesuch übermittelt wurden. Obwohl von Anfang an beabsichtigt war, das Schiff nicht in der D.________ AG zu halten, war der Beschuldigte als Vertreter der D.________ AG die Schlüsselfigur bei der Vorbereitung und Umsetzung dieses Geschäfts, insbesondere auch in der Kommunikation mit dem BT.________. So war es der Beschuldigte, der gemeinsam mit CQ.________ am 27. September 2012 – lange bevor die Straf- und Zivilklägerin 11 als mögliche Investorin bekannt war – beim BT.________ ein Bürgschaftsgesuch stellte für den Erwerb der Q.________. Der Beschuldigte und CQ.