28.5.1. Vorbemerkung Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift bezieht sich auf die Bürgschaftsgewährung durch das BT.________. Ergänzend zu den vorangehenden Ausführungen sind deshalb die Entscheidungsgrundlage des BT.________ sowie die Angemessenheit des Preises, auf dessen Basis die Bürgschaft berechnet und gewährt wurde, zu beleuchten.