28.2.7. Fazit Im Ergebnis steht somit fest, dass die Straf- und Zivilklägerin 11 mit der D.________ AG vereinbarte, ihr die Q.________ für USD 24 Mio. abzukaufen, wobei sie davon ausging, dass die D.________ AG das Schiff für denselben Betrag von DK.________ gekauft hatte. Weiter wurde der Straf- und Zivilklägerin 11 durch den Beschuldigten resp. durch die D.________ AG vertraglich zugesichert, dass