19 540 ff. und pag. 19 1056). Es bestehen entgegen dem Vorwurf der Verteidigung keine Hinweise, dass die Buchhaltungsunterlagen nicht vollständig zusammengetragen worden wären. Demgegenüber weckt das Zustandekommen der Kommission an die D.________ AG zusätzliche Zweifel daran, dass diese eine Abgeltung für konkrete Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf an die Strafund Zivilklägerin 11 darstellte: Aus dem bereits zitierten E-Mailverkehr zwischen dem Beschuldigten, den Mitarbeitenden der D.________-Gruppe und DL.