__ AG vermerkt, welche das Management für die Straf- und Zivilklägerin 11 führte. Da das Schiff im Rahmen eines «fleet placing» versichert wurde, ist zumindest fraglich, ob AV.________ das Dokument selber kannte, oder ob die Versicherung vollständig über das Management geregelt wurde. Wie bereits ausgeführt, enthalten sodann weder der Kaufvertrag vom 19. Juni 2013 noch das Memorandum of Agreement vom 17. April / 22. Juni 2013 Bestimmungen, wonach sich der Kaufpreis von USD 24 Mio. aus einem Werftpreis einerseits und Leistungen der D.________ AG andererseits zusammensetzte. Entsprechende Hinweise finden sich auch nicht in den E-Mails zwischen dem Beschuldigten und AV.