Der «agreed hull value» wurde darin mit USD 19.6 Mio. angegeben. Für den Fall eines totalen Verlusts wurde eine Summe von USD 24.5 Mio. versichert, bestehend aus USD 19.6 Mio. «hull value», USD 4.6 Mio. «increased value» sowie USD 300'000.00 «Stores & Equipment». Nach Ansicht der Verteidigung war für AV.________ aufgrund dieser Cover-Note klar, dass es einen Unterschied gegeben habe zwischen dem reinen Werftpreis und dem bezahlten Kaufpreis. Dieser Unterschied liege in den Leistungen der D.________ AG. Dem kann nicht zugestimmt werden: Zunächst wurde auf der Co- ver-Note mehrfach die AX.________ AG vermerkt, welche das Management für die Straf- und Zivilklägerin 11 führte.