123 gütungen, insbesondere Kommissionen, an die D.________ AG vereinbart worden. Gestützt auf die vertraglichen Zusicherungen ging AV.________ weiter davon aus, sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Verkauf der Q.________ zu kennen. Weder in den Vertragsverhandlungen noch den Vertragsdokumenten befinden sich Hinweise, wonach die D.________ AG für ihre Rolle in diesem Geschäft eine Entschädigung erhalten sollte. Ebenso wenig wurde eine Entschädigung der D.________ AG für «engineering costs» thematisiert. Aus Sicht von AV.