Auch aus der Aussage von AV.________, wonach jeder verdienen solle, was er leiste, kann keine Vereinbarung betreffend Entschädigung der D.________ AG abgeleitet werden. Gleich im Anschluss an diese Aussage betonte AV.________ nämlich, dass dabei die Transparenz wichtig sei. Das Bedürfnis nach Transparenz wurde in der E-Mail vom 4. Juni 2013 sowie in den Gewährleistungsklauseln des Kaufvertrags vom 19. Juni 2013 wiederholt, so dass ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Vergütung ohne transparente Formulierung vereinbart worden wäre. Das Addendum zum Memorandum of Agreement sowie der Side Letter betreffend «engineering costs» wurden AV.