Insbesondere wurde entgegen der Aussage des Beschuldigten in der E-Mail vom 11. Juni 2013 auch nicht festgehalten, die «D.________ brauche 4.8 Mio., um das Schiff in Gang zu setzen und zu übernehmen und für die Tragung des Risikos und auch als Marge» (pag. 18 3300 Z. 25 f.). Der Beschuldigte schrieb zwar, dass die D.________ AG ein Risiko trage, nämlich das «Risiko der Fertigstellung bis zur Ablieferung», weil sie das Memorandum of Agreement unterzeichne und gab auch an, dafür bräuchten sie USD 4.8 Mio. Diese USD 4.8 Mio. verlangte er jedoch nicht als Entschädigung, sondern in Form eines Darlehens, das an DL.________ gehe und das dann mit dem Kaufpreis verrechnet werde (pag.