Als sich AV.________ nach allfälligen «Finders Fees» erkundigte und als er sich versichern wollte, dass keine Kommissionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Kauf und dem Verkauf der Q.________ bezahlt worden seien oder bezahlt würden (pag. 04 003 637 und pag. 04 003 643 f.). Vor diesem Hintergrund ist auch die Gewährleistungsklausel zu den Nebenabreden in Art. 6 des Kaufvertrags vom 19. Juni 2013 zu verstehen. Aufgrund der vorgängigen E-Mail vom 4. Juni 2013 und der offenen Formulierung dieser Gewährleistungsklausel («jegliche Verträge oder Rechtsverhältnisse mit