_____ AG, die notabene vom Beschuldigten selber unterzeichnet wurden: Der Kaufvertrag vom 19. Juni 2013 in Kombination mit dem beigelegten Memorandum of Agreement kann nicht anders verstanden werden, als dass die Straf- und Zivilklägerin 11 das Schiff zum selben Preis von der D.________ AG übernehmen würde, wie diese es von DK.________ erwarb. Auch der aktenkundigen Korrespondenz zwischen dem Beschuldigten und AV.________ lassen sich keine anderslautenden Vereinbarungen entnehmen. Das Thema Vergütung der D.________ AG im Allgemeinen wurde mit AV.________ insgesamt nur zwei Mal angesprochen: Als sich AV.