28.2.6. Vereinbarungen zum Kaufpreis Gemäss Kaufvertrag vom 19. Juni 2013, dem Memorandum of Agreement, den E-Mails zu den Vertragsverhandlungen und den Aussagen von AV.________ vereinbarte die Straf- und Zivilklägerin 11 mit der D.________ AG einen Kaufpreis von USD 24 Mio. für die Q.________ und ging dabei davon aus, dass dies dem Kaufpreis entsprach, denn die D.________ AG ihrerseits an die DK.________ bezahlen musste. Aufgrund der Gewährleistungen der D.________ AG verliess sie sich zudem darauf, dass die D.________ AG keine Nebenabreden mit DK.