Der Umstand, dass er Vergütungen aufgrund von geheimen Nebenabsprachen für illegitim hält, widerspricht seinen früheren Aussagen demnach nicht. Die Ausführungen von AV.________ fügen sich auch stimmig ein in das Bild aus den zitierten E-Mails und den vertraglichen Dokumenten, wonach er beabsichtigte, mit der D.________ AG als Vertragspartnerin einen Kaufvertrag über die Q.________ abzuschliessen und sich dabei vertraglich gewährleisten liess, dass die D.________ AG mit der Werft keine ihm unbekannten Nebenabreden über eine Vergütung der D.________ AG abgeschlossen hatte. Auf seine Aussagen wird deshalb abgestellt.