18 535 Z. 115). Der Beschuldigte sei von ihnen nicht entschädigt worden für seine Bemühungen, eine Finanzierung für das Schiff zu arrangieren (pag. 05 110 012 Z. 404). Angesprochen auf die zeitliche Abfolge der Vertragsdokumente gab AV.________ an, er habe in Erinnerung, dass das unterschriebene Memorandum of Agreement ihm zum Zeitpunkt der Unterschrift des Kaufvertrags nicht vorgelegen habe, sondern lediglich ein Draft vorhanden gewesen sei. Er sei davon ausgegangen, dass das so unterschrieben werde. Für ihn sei wichtig, dass der Kaufvertrag mit der D.________ bestanden habe, denn sie hätten