mit der Bereederung und dem Management des Schiffs beauftragt hätten. Der Verwaltungsrat der Straf- und Zivilklägerin 11 habe es als Interessenskonflikt angeschaut, wenn man Kommissionen «kassiere» und gleichzeitig das ganze Management mache könne (pag. 05 110 007 f. Z. 230 ff.). Er wisse nicht mehr, weshalb die D.________ AG vertraglich als Käuferin/Verkäuferin zwischengeschaltet worden sei. Der geistige Vater des vertraglichen Vorgehens sei klar der Beschuldigte gewesen.