28.2.4. Aussagen von AV.________ AV.________ gab an, die D.________ habe das Schiff von der Werft gekauft (pag. 05 110 005 Z. 160). Der Beschuldigte habe den Kaufpreis von USD 24 Mio. genannt (pag. 05 110 006 Z. 182). Seine Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung, dass im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf der Q.________ keine Kommission bezahlt worden sei, sei sicher mündlich bestätigt worden durch den Beschuldigten. Hintergrund dieser Forderung sei gewesen, dass sie [wohl: die Straf- und Zivilklägerin 11] die AX.________ mit der Bereederung und dem Management des Schiffs beauftragt hätten.