Weiter begründet AV.________, er brauche das MoA, weil dieses als «Kaufvertrag zwischen der Werft und der Q.________ AG» gelte. Wie sogleich aufgezeigt wird, ist dies die einzige Äusserung von AV.________, die auf ein allenfalls zwischenzeitlich angedachtes direktes Vertragsverhältnis zwischen der Straf- und Zivilklägerin 11 und DK.________ hindeutet. In den nächsten E-Mails vom 11. Juni 2013 wird deutlich, dass zumindest ab diesem Zeitpunkt von einer Unterzeichnung des Memorandum of Agreement durch die D.________ AG ausgegangen wurde. Der Beschuldigte erwähnte zwar eine direkte Übernahme des Schiffs durch die Straf- und Zivilklägerin 11. Weiter führte er aber aus, die D.___