_ schickte. Darin versicherte der Beschuldigte, sie hätten sich noch nie eine Finders Fee bezahlen lassen und alles verdiente Geld in die Schiffe reinvestiert (pag. 04 003 637). Auffällig an diesem E-Mailverkehr ist zunächst, dass der Kaufpreis, über den gesprochen wurde, in den E-Mails selber nicht beziffert wurde. Er war den Beiden aber offenbar bekannt. Der Beschuldigte versuchte zudem offensichtlich, AV.________ davon zu überzeugen, dass es sich dabei um einen angemessenen Preis handelte. Zu diesem Zweck liess er ihm am 27. Mai 2013 die gewünschte Bewertung von DL.________ zukommen (pag. 18 1640 f.).