Weiter wies er den Beschuldigten darauf hin, dass es offensichtlich einige ähnliche Schiffe auf dem Markt gebe, die günstiger seien. Er treffe am selben Abend einen «Insider», der Schifffinanzierungen mache und sei gespannt auf ein Gespräch mit ihm (pag. 04 003 635). Der Beschuldigte antwortete, Verkäufer sei DK.________, was ihm nicht ganz klar gewesen sei, weil das Schiff ursprünglich DL.________ gehört habe. Den Preis hätten sie, die «D.________», mit DL.________ verhandelt. Der Rest der E-Mail besteht aus einer längeren Erklärung zum Preis, wobei der Beschuldigte unter anderem Parallelen zog zum Preis der «Schwesternschiffe» DQ.