04 006 610). Die Lektüre dieser beiden Vertragsdokumente kann nicht anders gedeutet werden, als dass die involvierten Parteien den Kauf des Schiffs Q.________ durch die D.________ AG von der Werft DK.________ für USD 24 Mio. und den Weiterverkauf an die Straf- und Zivilklägerin 11 für denselben Betrag vereinbaren wollten. Daraufhin deutet schon nur die konsequente Verwendung von Vokabular aus dem Kaufvertragsrecht («Verkäuferin», «Käuferin», «Kaufgegenstand», «Übergang von Nutzen und Gefahr», «Kaufpreis», «Gewährleistungen» etc.), aber auch die Regelung der Konsequenzen einer zu späten Auslieferung durch DK.