4 wurden die Verzugsfolgen vereinbart für den Fall, dass das Schiff nicht spätestens am 31. Oktober 2013 geliefert werde. Dabei wurde festgehalten, dass die Verkäuferin (sprich: die D.________ AG) in diesem Fall gemäss Memorandum of Agreement von der Bestellung zurücktreten könne. Dies sei der Käuferin unmittelbar mitzuteilen. Eine allfällige Konventionalstrafe wegen verspäteter Auslieferung des Schiffs werde von der Schiffswerft ausgerichtet und an die Käuferin weitergegeben. Gemäss Art. 5 lagen dem Vertrag unter anderem das Memorandum of Agreement zwischen der D.________ AG und DK.