So gehe etwa aus dem protocol of delivery and acceptance hervor, dass die Q.________ direkt an die Straf- und Zivilklägerin 11 übergeben worden sei. Die D.________ AG habe das Schiff nie erworben und mangels finanziellen Mitteln auch nie erwerben können. Als Wirtschaftsjurist habe AV.________ erkannt, dass der Kaufvertrag vom 19. Juni 2013 in Wirklichkeit ein Mäkler- oder Kommissionsvertrag gewesen sei, und dass die D.________ AG eine Vergütung erhalten würde. Es sei offensichtlich, dass diese bei dem Geschäft etwas habe verdienen müssen. Die Gewährleistung betreffend Nebenabreden habe sich auf Finders Fees bezogen.