Aus den zitierten E-Mails geht hervor, dass dem Vertragskonstrukt mit dem Memorandum of Agreement, dem Addendum, dem Side Letter und dem Kaufvertrag zwischen der D.________ AG und der Straf- und Zivilklägerin 11 eingehende Vertragsverhandlungen vorausgingen. Im Verhältnis zwischen der D.________ AG und DK.________ stand dabei von Anfang an fest, dass der offizielle Preis ca. USD 24 Mio. betragen und der D.________ AG die Differenz zum tieferen, effektiven Preis zugehen würde. Klar war zugleich auch, dass dieser Umstand gegenüber dem künftigen Investor sowie dem BT.________ verschwiegen werden sollte.