07 501 051 f. und pag. 07 501 071 f.). Bemerkenswert ist einerseits, dass der Beschuldigte in diesem Zusammenhang am 16. Januar 2013 eine mögliche Langzeitfinanzierung durch die aus dem Sachverhaltskomplex BW.________ bereits bekannte (und «bewährte») CD.________ (Bank) erwähnte (pag. 04 003 623). Zum anderen ist die E-Mail des Beschuldigten an AQ.________ vom 25. Mai 2013 hervorzuheben. Darin forderte der Beschuldigte sein Gegenüber auf, mit dem «offiziellen Preis» von USD 24 Mio. zu DK.________ zu gehen. Bei einem «Commission Agreement» von USD 5 Mio. betrage der Nettopreis USD 19 Mio. abzüglich einer Anzahlung von 20%. Der Beschuldigte hielt weiter fest: