Dies ergibt sich aus der Bezugnahme auf eine Besprechung mit dem Beschuldigten in der E-Mail sowie aus dem zeitlichen Konnex zum Bürgschaftsgesuch. - Es wurde bereits damals beabsichtigt, mit der Verkäuferin einen offiziellen Vertrag und zugleich ein separates «Agreement» abzuschliessen, welches im offiziellen Vertrag nicht erwähnt werden sollte. Im Preis gemäss offiziellem Vertrag sollte eine «buyers commission» enthalten sei, die bei Überweisung des Kaufpreises an einen Broker resp. an die W.________ bezahlt werden sollte. -