Im Zeitpunkt des Bürgschaftsgesuchs vom 27. September 2012 war dem Beschuldigten bereits bekannt, dass der Kaufpreis der Werft lediglich USD 20.675 Mio. betragen würde. Dies ergibt sich aus der Bezugnahme auf eine Besprechung mit dem Beschuldigten in der E-Mail sowie aus dem zeitlichen Konnex zum Bürgschaftsgesuch. - Es wurde bereits damals beabsichtigt, mit der Verkäuferin einen offiziellen Vertrag und zugleich ein separates «Agreement» abzuschliessen, welches im offiziellen Vertrag nicht erwähnt werden sollte.