Sowohl im Addendum als auch im Side Letter wurde ausdrücklich festgehalten, die zusätzlichen Vereinbarungen seien gültig, selbst wenn im Memorandum of Agreement etwas Anderes stehe, und die Verhandlungen und die Details der beiden Vereinbarungen seien absolut vertraulich zu behandeln. Im Hinblick auf den angeklagten Sachverhalt bleiben die Fragen offen, ab wann diese Zweigleisigkeit geplant und was damit beabsichtigt wurde. Aufschlussreich sind diesbezüglich die zahlreichen aktenkundigen E-Mails: Am 19. September 2012 schrieb CX.________ unter Bezugnahme auf eine Besprechung mit dem Beschuldigten an DB.________: «Ob der Seller direkt die Werft ist oder DL.