27. Beweismittel Für die Zusammenfassung der verfügbaren Beweismittel wird grundsätzlich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1323 ff., S. 115 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die wesentlichen Inhalte inklusive der Aussagen des Beschuldigten an der oberinstanzlichen Verhandlung und der Aussagen von AV.________ werden direkt im Rahmen der Beweiswürdigung ausgeführt.