110 mit der DK.________ gegen die vertraglichen Gewährleistungen gegenüber der Straf- und Zivilklägerin 11 verstossen zu haben. Diese Vertragsklausel habe sich spezifisch auf die Frage von «Finders Fees» bezogen. Solche seien nicht bezahlt worden. Ausserdem habe AV.________ genau gewusst, dass die D.________ AG an diesem Geschäft etwas verdienen werde und habe selber explizit gesagt, jeder solle verdienen, was er leiste. Weiter sei AV.________ bewusst gewesen, dass er das Schiff direkt von DK.