___ AG unrechtmässig bereichert worden. Zugleich sei die Straf- und Zivilklägerin 11 aufgrund dieser Täuschung im selben Umfang in ihrem Vermögen geschädigt worden, da sie sich zu einem Kaufpreis verpflichtet habe, zu dessen Zahlung sie in Kenntnis der geheimen Nebenabreden nicht bereit gewesen wäre. Für die detaillierten Vorwürfe wird auf die Anklageschrift verwiesen (pag. 18 013 ff.). 26. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt