Der Hauptvorwurf der Anklage lautet, das BT.________ habe der Straf- und Zivilklägerin 11 irrtümlich eine Leistung des Gemeinwesens gewährt, auf die sie keinen Anspruch gehabt habe, weil gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr als 85% der Bau- oder Erwerbskosten hätten verbürgt werden dürfen. Gemäss Eventualvorwurf gewährte das BT.________ der Straf- und Zivilklägerin 11 irrtümlich eine zu hohe Leistung des Gemeinwesens: In Kenntnis des tatsächlich zwischen der D.________ AG und DK.________ vereinbarten Erwerbspreises, hätte das BT.________ lediglich einen Betrag von USD 16.66 Mio. verbürgt.